Pflegegeld
Jeder Pflegebedürftige hat einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld.
Die Gewährung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Vorliegen einer körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung (z.B. hochgradige Sehbehinderung)
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest sechsmonatiger Dauer
- Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden im Monat