Pflegegeld

Jeder Pflegebedürftige hat einen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld.
Die Gewährung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Vorliegen einer körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung (z.B. hochgradige Sehbehinderung)
  • Ständiger Pflegebedarf von zumindest sechsmonatiger Dauer
  • Pflegeaufwand von mehr als 60 Stunden im Monat

> Höhe des Pflegegeldes
> Online Broschüre Pflegegeld