Sozial gestaffelte Kliententarife

Tirolweit gelten einheitlich sozial gestaffelte Kliententarife. Zur Einstufung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Bescheid der pensionsauszahlenden Stelle(n)
    über die Höhe der Einkünfte,
  • eine Bestätigung über die Höhe des Pflegegeldes,
  • Belege über Betriebskosten, Mietkosten oder Kosten für Eigenheim.
  • Wohnrecht ja oder nein?

Anhand dieser Unterlagen wird der Stundensatz berechnet und eine Betreuungsvereinbarung ausgestellt.

Die Rechnungen werden monatlich im Nachhinein erstellt und der Betrag per Lastschrifteinzug vom Konto eingezogen.

Wir bitten um Übermittlung der Unterlagen innerhalb von 14 Tagen, da ansonsten der Höchsttarif verrechnet werden muss.